Revision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) abgelehnt

23. Februar 2023 | Politik, Kontrovers | 0 Kommentare

Am 12. Januar fand die Anhörung von Interessensvertretern vor der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) zu der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) vorgeschlagenen Revision der KVV statt. Geladen waren Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitsdirektoren, Kassen und Pharmaindustrie, aber ebenso von Patientenverbänden und Ärzteorganisationen wie FMH, H+ und Unimedsuisse.

Von Jörg Beyer

Zentral waren die Revision des Paragraphen 71a und folgende zur Einzelfallvergütung, die stärkere Durchdringung des Schweizer Arzneimittelmarktes mit Generika und die Anpassung von Vertriebsmargen, um Fehlanreize bei der Arzneimittelverordnung zu reduzieren.

Zur Erinnerung: viele Onkologika werden trotz Zulassung durch die Swissmedic seitens des BAG dann doch nicht in die Spezialitätenliste aufgenommen bzw. sind für seltene Indikationen („orphan indications“) in der Spezialitätenliste nicht aufgeführt und können erst nach erfolgter Kostengutsprache im „off-label use“ als Einzelfallvergütung eingesetzt werden. Der Prozess der Kostengutsprache ist bürokratisch, zeitaufwändig sowohl für Antragsteller und Kassen, verzögert dringend erforderliche Behandlungen und ist in hohem Masse ungerecht, da die Kostengutsprachen von Kasse zu Kasse uneinheitlich erfolgen. Häufig fehlt die Aufnahme in die Spezialitätenliste allein, weil sich Hersteller und BAG nicht auf einen Preis einigen können.

Bei der Anhörung wurde die Unzufriedenheit aller Akteure mit der aktuellen Regelung deutlich. Der als Ausnahme gedachte Paragraph 71 KVV betrifft heute geschätzt mehr als 30% aller onkologischen Verordnungen, insgesamt geschätzt 46’000 für das Jahr 2021. Die vom BAG vorgeschlagene Revision hätte diesen Prozentsatz und die Hürden für eine Bewilligung noch erhöht. Erstaunlich, dass die Revision durch die Kommission nur mit 13:10 Stimmen zur Überarbeitung zurückgewiesen wurde.

Es bleibt zu hoffen, dass das BAG die Anliegen der Betroffenen nach einer schnellen, pragmatischen und gerechten Regelung zum Einsatz von Onkologika bei „orphan indications“ bzw. „off-label-use“ in der Überarbeitung berücksichtigt.

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