Die Kantone müssen in einem oder mehreren medizinischen Fachgebieten oder in bestimmten Regionen die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte mittels Höchstzahlen beschränken. Die Gesundheitsdirektion teilt nun mit, welche Fachgebiete von der Zulassungssteuerung im Kanton Zürich betroffen sind. Die Fachgebiete Onkologie und Hämatologie gehören noch nicht dazu.
Von Carole Bolliger
Im Kanton Zürich wird zunächst die Übergangsbestimmung angewandt. Damit können die für das Jahr 2024 vorgesehenen Anpassungen der nationalen Grundlagen zur Bestimmung der Höchstzahlen abgewartet und die Einführung der Höchstzahlen darauf abgestimmt werden. Ebenso können mittels einer Begleitforschung zur Übergangsbestimmung Erfahrungen zur neuen Zulassungsbeschränkung gesammelt und bei der Ausgestaltung der definitiven, auf Höchstzahlen basierenden Beschränkung berücksichtigt werden. Für den Zeitraum der Übergangsbestimmung bis zum 30. Juni 2025 werden im Kanton Zürich in den medizinischen Fachgebieten Kardiologie, Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Radiologie sowie Urologie neue Zulassungen nur noch in dem Umfang vergeben, in welchem bisherige Zulassungen zurückgegeben werden. Eine Analyse der Gesundheitsdirektion zeige, dass die Versorgung in diesen Fachgebieten bereits heute bedarfsgerecht und wirtschaftlich erfolge, teilt die Gesundheitsdirektion mit.
Regierungsrätin Natalie Rickli: „Der Regierungsrat will die neuen Bundesvorgaben mit Augenmass umsetzen und die Zulassung nur in jenen Fachgebieten beschränken, in denen die Versorgung auf sehr hohem Niveau sichergestellt ist. Die Anwendung der Übergangsbestimmung ermöglicht es, die Auswirkungen dieser Massnahme zu evaluieren und die Erkenntnisse bei der Ausgestaltung der definitiven, auf Höchstzahlen basierenden Beschränkung zu berücksichtigen.“
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